Reklamationsbedungungen und Gebrauchs- und Wartungsanweisungen

Reklamationsbedungungen und Gebrauchs- und Wartungsanweisungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Reklamationsbedingungen gelten für den Kauf von Waren von Hilding Anders Česká republika a.s. mit Sitz in Branská 329, 514 01 Jilemnice, ID-Nr.: 261 73 212, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts in Hradec Králové, Abteilung B, Einlage 2434, (im Folgenden auch Bedingungen genannt). Die Bedingungen definieren und spezifizieren einen Teil des Inhalts der Rechte und Pflichten des Verkäufers (Lieferanten) und des Käufers (im Folgenden auch Verbraucher genannt). Alle vertraglichen Beziehungen werden im Einklang mit dem Recht der Tschechischen Republik geschlossen, das durch das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg., in der jeweils gültigen Fassung) und im Falle von Verbrauchern durch das Verbraucherschutzgesetz (Gesetz Nr. 634/1992 Slg., in der jeweils gültigen Fassung) geregelt wird.

Waren (oder Gegenstände) im Sinne dieser Reklamationsbedingungen sind alle Gegenstände und Produkte, deren Hersteller ausschließlich die Firma Hilding Anders Česká republika a.s. ist.

Verkäufer bedeutet die einzelnen Verkäufer, die die Waren anbieten und verkaufen.

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Kaufvertrages mit diesen Bedingungen vertraut zu machen und stimmt mit dem Abschluss des Kaufvertrages diesen Bedingungen zu.

Der Käufer ist verpflichtet, den Grundregeln für die Verwendung der gekauften Ware während der gesamten Nutzungsdauer der gekauften Waren ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere sind alle Faktoren zu berücksichtigen, die die volle Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit der Ware beeinträchtigen, wie z.B.: übermäßige Intensität der Nutzung der Ware, Nutzung der Ware für einen unangemessenen Zweck usw. Eine weitere Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Ware und ihrer Funktionsfähigkeit ist ihre regelmäßige Wartung.  Es ist wichtig zu beachten, dass eine unsachgemäße, ungeeignete oder unzureichende Wartung der Ware ihre volle Funktionsfähigkeit und Lebensdauer erheblich einschränkt, und dass der Käufer mit den empfohlenen Wartungs- und Pflegehinweisen in der Gebrauchsanweisung, die Teil der Warenlieferung ist, vertraut ist.

Der Verkäufer empfiehlt, vor dem ersten Gebrauch der Ware diese Bedingungen einschließlich der entsprechenden Gebrauchsanweisung genau zu lesen.  Wird die Ware entgegen diesen Bedingungen oder der Gebrauchsanweisung verwendet, so haftet der Käufer für alle Mängel, die durch eine solche unsachgemäße Behandlung oder durch die Behandlung und Verwendung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung entstehen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf eine solche unsachgemäße oder gegen die Gebrauchsanweisung verstoßende Behandlung und Verwendung der Ware zurückzuführen sind, sowie für Mängel im Sinne von Absatz 2.3. dieser Reklamationsbedingungen.

2. Reklamation der Ware, Garantiebedingungen (Reklamationsordnung)

2.1. Grundlegende Voraussetzungen für die Reklamation von Warenmängeln

2.1.1.       Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel an der gekauften Ware auf, hat der Kunde das Recht, diesen Mangel zu reklamieren.

2.1.2.       Ein Mangel ist eine Änderung (der Eigenschaft) der Ware, die durch Herstellungsfehler oder Mängel des zur Herstellung der Ware verwendeten Materials verursacht wird:

·         im Falle des Verbrauchers die vereinbarte Beschreibung, Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Leistung, Eigenschaften und Zweckbestimmung, für die der Käufer die Waren benötigt.

·         im Falle des Käufers (nicht des Verbrauchers): vereinbarte Menge, Qualität und Ausführung.

Als Mangel gilt auch die Versäumnis, eine Gebrauchsanweisung und etwaiges Zubehör, eine Montage- oder Installationsanleitung zu liefern, wenn diese Gegenstände einer zwischen dem Lieferanten und dem Käufer (Verbraucher) vereinbarten Leistung sind,

2.1.3.       Eine während der Garantiezeit eingetretene Veränderung (Eigenschaft) der Ware infolge normaler Abnutzung (u.a. Ausbleichen oder Farbveränderung, Riffelung des Bezugs oder Veränderung der Maße des Bezugs durch normalen Gebrauch sowie vermehrtes Schwitzen auf der Matratze, insbesondere bei Memory-Schaum-Matratzen, die von Natur aus eine höhere Wärmespeicherung aufweisen und somit ein erhöhtes Wärmeempfinden und damit das Schwitzen selbst verursachen können usw.), mechanischer Beschädigungen, unsachgemäßer Verwendung, unzureichender oder unsachgemäßer Pflege oder falscher Lagerung, natürlicher Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware hergestellt ist, infolge einer Beschädigung durch den Benutzer oder einen Dritten oder eines anderen unsachgemäßen Eingriffs, weiterhin durch die Verwendung der Ware unter Bedingungen, die mit ihren Umweltparametern nicht der Verwendung der Ware entsprechen, usw. Ebenso kann ein Mangel, der durch Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurde, ein Mangel, der durch übermäßige Belastung oder eine Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung verursacht wurde, oder ein Mangel, der durch eine Nachrüstung durch eine andere Person als den Verkäufer herbeigeführt wurde, usw. nicht als Mangel angesehen werden. Darüber hinaus kann eine Maßabweichung innerhalb der zulässigen Toleranz von +/- 10 mm nicht als Mangel angesehen werden; Maßtoleranz der auf die Oberfläche der Unterlage/Bettfläche gelegten Matratze (z. B. Betten mit nicht eingelassenen Matratzen): Breite und Länge +/- 20 mm; Höhe +/- 10 mm.  Die zulässige Toleranz für die Festigkeit des Matratzenkerns/des Schaumstoffs der Matratze beträgt +/- 15 % (Druckfestigkeit in kPa). Bei Matratzen mit druckgebundenem (recyceltem) "RE"-Schaumstoff beträgt die zulässige Abweichung der Steifigkeit aufgrund der Herstellungstechnologie des betreffenden Schaumstoffs +/- 20 %, Liegekuhlen (oder die Verformung und Veränderung der Eigenschaften), die innerhalb der zulässigen Toleranzen für Matratzen aus Polyurethanschäumen liegen (Flexifoam®, PUR, Kalt-, Visco-, Hybridschäume usw. ), insbesondere Liegekuhlen, die 15 % der Gesamthöhe der Matratze nicht überschreiten, Farbabweichungen der Schaum- und Bezugsstoffe im Farbton gegenüber dem Stoffmuster und den Mustern der Bezugsstoffe oder den Nahtmustern der Bezugsstoffe, die die Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigen, Fusselbildung des Bezugs durch unsachgemäße Handhabung, usw.

2.1.4.       Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Reklamation ist der Kaufnachweis für Produkte beim Verkäufer, vorzugsweise durch Vorlage eines Kaufbelegs (Kassenbeleg, Rechnung usw.) und Vorlage des reklamierten Produkts mit einer Beschreibung des Mangels bzw. der Garantiekarte (insbesondere für eine Garantie von mehr als 24 Monaten).

2.1.5.       Die reklamierten Waren müssen vollständig und in vollständigem Zustand, in einem hygienisch akzeptablen Zustand (d. h. unverschmutzt, trocken, hygienisch unbedenklich usw.) sein, vorzugsweise in der Original- oder entsprechenden Ersatzverpackung, die für den Transport von Waren geeignet ist (zu beachten ist, dass Stretchfolie in einer dünnen Schicht nicht als geeignete Verpackung für den Transport angesehen werden kann). Die Ware darf außer komprimierten Matratzen nicht gefaltet oder aufgerollt werden. Ein Mangel, der dem Verbraucher innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware auffällt, gilt als Mangel, den die Ware von Anfang an hatte, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Diese Frist läuft nicht für den Zeitraum, in dem der Verbraucher das Gut nicht nutzen konnte, wenn er den Verkäufer auf den Mangel aufmerksam gemacht hat.

2.1.6.       Im zweiten Jahr der Gewährleistung obliegt es somit dem Verbraucher nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, beispielsweise dass er durch einen falschen Produktionsprozess, die Verwendung ungeeigneter Materialien oder andere Vorgänge verursacht wurde, die dazu führten, dass der Mangel erst nach einem Jahr offenbar wurde.

2.1.7.       Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt ordnungsgemäß zu prüfen. Der Verkäufer haftet nicht für offensichtliche Mängel der Ware, es sei denn, er hat dem Käufer die Mangelfreiheit ausdrücklich zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel, die während des Transports der Ware durch das Transportmittel des Käufers verursacht werden. Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Richtigkeit der Anzahl der Waren und die Unversehrtheit ihrer Verpackung zu überprüfen. Der Verkäufer haftet nicht für nachträgliche Beanstandungen der Anzahl der gelieferten Waren oder für Schäden an den Waren, die nicht in der vom Käufer unterzeichneten Empfangsbestätigung angegeben sind, und jede diesbezügliche Reklamation wird zurückgewiesen. Weist die Ware beim Empfang eine beschädigte Verpackung auf, so hat sich der Käufer von der Unversehrtheit der Ware zu überzeugen. Dies muss auf dem Lieferschein vermerkt werden, andernfalls erlischt das Recht auf mechanische Beschädigung der Ware.

2.1.8.       Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der Ware, die dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurden und er gleichzeitig die Annahme der Ware nicht verweigert hat. Gleichzeitig haftet der Verkäufer nicht für Warenmängel, für die infolge eines Mangels, der dem Käufer zur Kenntnis gebracht wurde, ein Preisnachlass gewährt wurde.

2.1.9.       Ist der Käufer ein Unternehmer und ergibt sich aus den Umständen des Vertragsabschlusses, dass der Kauf auch seine gewerbliche Tätigkeit betrifft, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer Mängel unverzüglich anzuzeigen, nachdem er sie bei rechtzeitiger Untersuchung und ausreichender Sorgfalt hätte entdecken können, bei versteckten Mängeln spätestens 1 Jahr nach Übergabe der Ware. Die Vorschriften des BGB über den Kauf beweglicher Sachen im Geschäftsverkehr, insbesondere die §§ 2158 bis 2174 BGB, finden auf solche Kaufverträge keine Anwendung.

2.2.            Dauer des Rechts auf mangelhafte Leistung und Reklamation

2.2.1.       Das Recht auf Mängelrüge (Reklamation) muss vom Verbraucher innerhalb von 24 Monaten (sofern nicht anders angegeben) ab dem Erhalt der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs ausgeübt werden, und wenn die Ware nicht persönlich beim Verkäufer abgeholt wird, gilt der Augenblick, in dem der Verbraucher die Ware vom Spediteur übernimmt, als Zeitpunkt des Erhalts der Ware. Die Dauer des Rechts aus mangelhafter Leistung (nachfolgend auch Garantiefrist genannt) verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware unter Garantiereparatur stand und der Käufer die Ware nicht nutzen konnte, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer verpflichtet war, die Ware nach Abschluss des Reklamationsverfahrens zu übernehmen.

2.2.2.       Die Garantiezeit darf nicht mit der Lebensdauer der Ware verwechselt werden, d. h. mit dem Zeitraum, den die Ware aufgrund ihrer Eigenschaften, ihres Verwendungszwecks und der unterschiedlichen Intensität ihrer Nutzung bei sachgemäßem Gebrauch und ordnungsgemäßer Pflege, einschließlich Wartung, überdauern kann. Die Garantiezeit ist eine allgemeine Verwaltungsfrist, die keinen direkten Zusammenhang mit der normalen Lebensdauer eines bestimmten Produkts hat.

2.2.3.       Das Recht auf mangelhafte Leistung gilt nicht (kann nicht ausgeübt werden) für Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, für die der niedrigere Preis speziell im Hinblick auf Mängel vereinbart wurde.

2.2.4.       Die Reklamation hat unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erfolgen. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann dazu führen, dass sich der Mangel und die Wertminderung der Ware verschlimmern oder es unmöglich machen, die tatsächlichen Ursachen für den aktuellen Zustand der Ware objektiv zu beurteilen, und kann ein Grund für die Ablehnung der Reklamation sein.

2.2.5.       Der Ort der Reklamation ist in erster Linie die Niederlassung des Verkäufers, in der der Käufer die Ware gekauft hat, jedoch ist der Käufer berechtigt, die Reklamation in jeder Niederlassung des Verkäufers oder direkt am Sitz des Verkäufers geltend zu machen. Für den Fall, dass der Käufer die von Hilding Anders Česká republika a.s. hergestellten Waren von einem anderen Verkäufer (im Folgenden als Dritter bezeichnet) als der hier genannten Gesellschaft kauft, muss die Ware bei diesem Verkäufer reklamiert werden, wobei der Ort der Reklamation die Niederlassung des Dritten ist, bei der der Käufer die Ware gekauft hat, der Käufer ist jedoch berechtigt, die Reklamation bei jeder Niederlassung dieses Dritten oder direkt am Sitz des Dritten geltend zu machen.

2.2.6.       Im Falle eines berechtigten Anspruchs durch Umtausch (oder Lieferung einer neuen Sache) hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Sache. Im Falle einer unberechtigten Reklamation hat der Käufer keinen Anspruch auf die Erstattung seiner Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Reklamation und der Verkäufer hat keinen Anspruch auf die Erstattung der auf seiner Seite entstandenen Kosten (es sei denn, der Käufer hat z.B. wiederholt unberechtigt reklamiert, was bereits als Rechtsmissbrauch seinerseits zu werten ist). Im Falle einer unberechtigten Reklamation werden die Waren an die Adresse des Käufers auf dessen Kosten und Gefahr versandt, sofern nicht anders vereinbart.

2.2.7.       Macht der Käufer von seinem Recht auf Reklamation eines Mangels an der verkauften Ware ordnungsgemäß Gebrauch, so ist die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, zu erledigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Über die Art und Weise der Erledigung der Reklamation entscheidet der Leiter der Geschäftsstelle des Verkäufers oder ein anderer zuständiger Mitarbeiter des Verkäufers. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer dieselben Rechte zu, wie wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorgelegen hätte.

2.2.8.       Der Verkäufer nimmt nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und einer flüchtigen Besichtigung der reklamierten Ware, wo nachgewiesen werden kann, dass es sich um die Ware des Verkäufers handelt und diese in seinem Betrieb gekauft wurde, die reklamierte Ware für das Reklamationsverfahren zur fachlichen Beurteilung an und wird über sie im Sinne des § 19 Abs. 2) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. in der geänderten Fassung, über den Verbraucherschutz, eine schriftliche Niederschrift anfertigen, in der er das Datum, an dem der Verbraucher die Reklamation geltend gemacht hat, die konkreten Mängel der vom Verbraucher gekauften Ware, die vom Verbraucher gewünschte Art der Bearbeitung der Reklamation und die Kontaktdaten des Verbrauchers für weitere Informationen über die Bearbeitung der Reklamation angibt. Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation wird entweder als gerechtfertigt angesehen und innerhalb der genannten Frist auf der Grundlage einer Bewertung durch einen Reklamationssachverständigen ordnungsgemäß bearbeitet, oder sie wird abgelehnt und die Ware wird an den Verbraucher/Käufer zurückgesandt. Weist der Käufer nicht nach, dass es sich um eine Ware des Verkäufers handelt, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers gekauft wurde, so weist der Verkäufer die Reklamation zurück. Legt der Verbraucher/Käufer zu Beginn des Reklamationsverfahrens eine hygienisch mangelhafte Matratze vor (schmutzig, nass, übelriechend usw.), wird die Reklamation ausgesetzt, bis der Verbraucherkäufer die Hygienemängel der Matratze behoben hat, was im Reklamationsprotokoll vermerkt wird. Liefert der Verbraucher/Käufer jedoch auch innerhalb eines Monats nach Aussetzung der Reklamation keine hygienisch einwandfreie Matratze, gilt die Reklamation als unbegründet.

2.2.9.       Wie oben angegeben, sowie darüber, wann das Recht auf Mängelhaftung ausgeübt wurde, was Gegenstand der Reklamation ist, welche Art der Reklamationsbehebung der Käufer verlangt, sowie über die Reparatur und ihre Dauer, oder über die Art der Reklamationserledigung, einschließlich der Begründung für die Ablehnung der Reklamation, hat der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung - das Reklamationsprotokoll - auszustellen.

2.2.10.    Der Verkäufer hat das Recht, für die ausgewählte zweite Ware eine längere Garantiezeit als 24 Monate festzulegen, die im Garantieschein oder auf eine andere sichtbare und offensichtliche Weise (Etikett, Aufkleber des Verkäufers auf der Verpackung der Ware usw.) angegeben wird, wobei die Grundvoraussetzung dafür, dass der Verkäufer von seinem hier genannten Recht Gebrauch machen kann, die ordnungsgemäße Registrierung des Käufers auf der Internetseite des Verkäufers unter http//zaruka.matracetropico.cz ist.

2.3.      Abwicklung von Reklamationen

2.3.1.       Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, so hat:

·         im Falle eines Verbrauchers der Verbraucher das Recht, im Sinne des § 2169 BGB die Beseitigung des Mangels und nach seiner Wahl die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder einer mangelfreien Sache oder die Nachbesserung der Sache zu verlangen, es sei denn, dass eine solche Art der Mängelbeseitigung unmöglich oder im Vergleich zu der anderen unverhältnismäßig teuer ist.

·         im Falle eines Käufers (Nicht-Verbrauchers) der Käufer folgende Rechte im Sinne der §§ 2106 und 2107 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

-          Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, d.h. um einen solchen Mangel, der dem Verkäufer bereits beim Vertragsschluss bekannt war oder bekannt sein musste, dass der Käufer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er den Mangel vorausgesehen hätte, so hat der Käufer das Recht auf die Beseitigung des Mangels durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware oder fehlenden Ware, oder auf Nachbesserung der Ware oder auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Mitteilung über die Wahl des betreffenden Rechts (die wiederum unverzüglich nach oder zum Zeitpunkt der Anzeige des Mangels erfolgen muss) ist wichtig, da der Käufer das bereits gewählte Recht aus der mangelhaften Leistung nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers ändern kann. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Nachbesserung der Ware gewählt hat und die Ware nicht nachgebessert werden kann oder der Verkäufer die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert. Es besteht dann die Möglichkeit, einen Rabatt auf den Kaufpreis zu verlangen oder sogar vom Vertrag zurückzutreten.

-          Handelt es sich bei dem Mangel nicht um eine wesentliche Vertragsverletzung oder wurde der wesentliche Mangel nicht rechtzeitig gerügt, hat der Käufer nur Anspruch auf Nachbesserung oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.

2.3.2.       Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und die Lieferung neuer Ware verlangen, wenn er die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat, dies gilt nicht für die in § 2110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Ausnahmen.

2.3.3.       Holt der Käufer die erledigte Reklamation (oder Ware) nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erledigung ab, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer eine Lagergebühr in Rechnung zu stellen, die der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Erledigung zu zahlen hat.

3. Schutz personenbezogener Daten.

Alle personenbezogenen Daten des Käufers werden im Einklang mit dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg., über den Schutz personenbezogener Daten, in der jeweils gültigen Fassung, behandelt. Alle vom Käufer erhaltenen Daten werden ausschließlich für den internen Bedarf des Verkäufers zum Zwecke der Erfüllung des Kaufvertrages verwendet. Der Sicherheit dieser Daten wird höchste Bedeutung beigemessen und sie werden auf dem Firmenserver gegen Missbrauch gesichert. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, jederzeit schriftlich die Löschung aus der Kundendatenbank zu verlangen. Die erhaltenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der für die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Waren erforderlichen Daten, nämlich Vorname, Nachname, (Firma), Adresse, (Sitz), Telefon- und E-Mail-Verbindung. Der Verkäufer erklärt, dass die persönlichen Daten des Käufers ausschließlich zum Zweck der Ausführung der bestellten Ware verwendet werden und auch zur Ausführung der notwendigen Buchhaltungsoperationen, zur Ausführung des Steuerbelegs oder zur Identifizierung der durch Banküberweisung erfolgten Zahlung des Käufers dienen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Käufer mit der Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden.

4.       Schlussbestimmungen

Beschwerden über das Verhalten des Verkäufers im Bereich des Verbraucherschutzes können an die staatliche Aufsichtsbehörde, d.h. an die Tschechische Gewerbeaufsicht, gerichtet werden.

Gleichzeitig informiert der Verkäufer den Verbraucher darüber, dass Verbraucherstreitigkeiten im Einklang mit § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. in seiner geänderten Fassung außergerichtlich durch die Tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde, Internetadresse www.coi.cz, beigelegt werden können.

Diese Reklamationsbedingungen treten am 1.6. 2023 in Kraft. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Reklamationsbedingungen einseitig zu ändern.

Hilding Anders Česká republika a.s.

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Reklamationsprotokoll 

 

Gebrauchs-und wartungsanweisang allgemeine garantie gedingunden Brand (PDF):

 Gebrauchs-und-wartungsanweisang-allgemeine-garantie-gedingunden-Brand

 

Gebrauchs-und wartungsanweisang allgemeine garantie gedingunden PVL (PDF): 

Gebrauchs-und-wartungsanweisang-allgemeine-garantie-gedingunden-PVL

 

Gebrauchsanweisung_Garantieschein Roste (PDF):

Gebrauchsanweisung_Garantieschein Roste